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LINFOS-Kennung: BN-003 Schutzziel: Die Unterschutzstellung des ca. 2.300 ha großen Gebietes erfolgt: gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 1 BNatSchG zur Erhaltung und Wiederherstellung - eines ausgedehnten zusammenhängenden Laubwaldkomplexes, der aufgrund seiner Größe und Ausstattung eine zentrale Bedeutung im landesweiten und somit europäischen Biotopver- bundsystem einnimmt sowie seiner Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von Tieren und Pflanzen - der seltenen und stark gefährdeten Arten - wobei dem Kottenforst die Funktion eines überregio- nal bedeutsamen Regenerations- und Ausbreitungszentrums zukommt - der Waldlebensgemeinschaften im Waldgebiet des Kottenforstes mit den für die natürlichen Laub- waldgemeinschaften typischen Artenspektren in unterschiedlichen Bestandsaltern und standörtli- chen Variationen wie den seltenen lindenreichen Eichen-Hainbuchenwäldern einschließlich Alt- und Totholz - artenreicher Offenlandbiotope, insbesondere Wiesen, Weiden, Saumbiotope sowie zum Erhalt und zur Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer und Maare sowie sonstiger Feucht- bereiche des Kottenforstes - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten von seltenen und gefährdeten landschafts- raumtypischen Tier- und Pflanzenarten in großen zusammenhängenden Waldökosystemen als Teil- flächen eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung - insbesondere als Lebensraum für Amphibien wie weitere gefährdete Amphibienart und Springfrosch, für Vögel, wie Rotmilan, Eisvogel und Spechte, sowie für Fledermäuse, Wespen- und Marderarten gemäß § 23 (1) Zif. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung im Bereich der Bachläufe, insbesondere - des naturnahen Fließgewässersystems sowie angrenzender Flächen mit den für Bachtäler in diesem Landschaftsraum typischen Lebensräume wie dem naturnahen Bach mit Kleinstrukturen (zum Beispiel Prall-, Gleithang), Kleingewässern, der Quellvegetation und Hochstaudenfluren, den Auenwäldern und anderen Gehölzbeständen, - der überwiegend extensiv genutzten Grünlandflächen sowie der Obstwiesen in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer - der strukturreichen, überwiegend naturnahen, artenreichen Gehölz- und Waldbestände auf teil- weise kleinräumig wechselnden Standorten, insbesondere entlang der Gewässer, am Osthang des Tales und verstreut in den Grünlandflächen - der Leistungsfähigkeit der naturnahen Fließgewäs-ser und ihrer Quellbereiche · der vielfältigen Biotopausstattung und des Strukturreichtums des Tales sowie der angrenzenden Flächen, als Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen, teilweise in ihrem Bestand bedrohten, wildlebenden und biotypischen Pflanzen und Tieren (insbesondere Amphibien, Vögel und Wirbellose) und deren Lebensgemeinschaften gem. § 32 Abs. 2 BNatSchG und Art. 2 u. 3 der FFH-RL (92/43/EWG) wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes zur - Erhaltung der folgenden Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-RL in einem günstigen Erhaltungszustand: - Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwälder (91E0)* - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Waldmeister-Buchenwald (9130) - subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (9160) - natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) * = Prioritäre Lebensräume i. S. der FFH-Richtlinie - Erhaltung der (Habitate der) folgenden wild lebenden Tierart von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-RL in einem günstigen Erhaltungszustand: - Hirschkäfer (Lucanus cervus) - Wiederherstellung von stabilen und überlebensfähigen Lebensgemeinschaften (des günstigen Erhaltungszustands) der folgenden, wild lebenden Tierart von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie - Kammmolch (Triturus cristatus) gem. § 32 Abs. 2 BNatSchG und Art. 3 der Vogelschutz-RL (2009/147/EG) zur Erhaltung der Lebens- stätten und Lebensräume folgender wild lebender Vogelarten gemäß Anhang I (Vogelschutz-RL): - Mittelspecht (Dendrocopos medius) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Grauspecht (Picus canus) - Wespenbussard (Pernis apivorus) - Eisvogel ( Alcedo atthis) - weitere gefährdete Vogelart ( ) - Rotmilan (Milvus milvus) gemäß § 32 BNatSchG und Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutz-RL zur Erhaltung von Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebieten sowie Rastplätzen regelmäßig auftretender Zugvogelarten: - Pirol (Oriolus oriolus) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos) gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 2 BNatSchG wegen der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landes- kundlichen Bedeutung des an Natur- und Kulturdenkmälern reichen Kottenforstes als großflächiges, usammenhängendes Waldareal, u. a. zur Erhaltung schutzwürdiger Böden (besonders Böden mit hydrologischen Besonderheiten, Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit und regionaltypische bzw. besonders seltene Böden) gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Laubwaldbestände des Kottenforstes und des naturnahen Katzenlochbachtals mit seinem abwechslungsreichen Mosaik aus verschiedenen, charakteristischen Biotoptypen, insbesondere Hoch- staudenfluren, Grünland, Obstwiesen, Gehölz- und Waldbeständen Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kottenforst_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kottenforst_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1986, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1986-08-04) Amtsblatt alt (1999-03-29) Amtsblatt alt (2004-04-26) LP Kottenforst (2013-02-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Die ordnungsbehoerdlichen Verordnungen ueber das NSG "Katzenlochbachtal" vom 29.03.1999 und ueber das NSG "Probstforst" vom 24.06.1986 werden aufgehoben. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juli 2013). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreisfreie Stadt: Bonn öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921663 Edate: 20140304 |